Mit die wichtigste Frage als Schülerin, Studentin oder Auszubildende ist häufig, ob ihr irgendeinen Anspruch auf Finanzierung habt, den nicht eure Eltern leisten müssen.
Die meisten von euch kennen die Möglichkeit Bafög zu beziehen, in manchen Fällen gibt es aber auch noch die Möglichkeit einen Mietzuschuss zu erhalten oder Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II.
Da das aber alles ganz schön unübersichtlich ist, empfehlen wir euch heuten diesen Link: Leistungsberechtigung im SGB II für Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende der Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e. V. (asg) aus Hannover, die eine übersichtliche Tabelle dazu erstellt haben (die findet ihr auf der asb-Seite/Beratungsstelle im Downloadbereich).
Wir hoffen, er ist hilfreich.