Du hast eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen, denkst aber, du könntest dich noch weiter qualifizieren? Vielleicht Meisterin, Technikerin, Fachwirtin oder sogar ein Studium? Nur – wie sollst du das finanzieren?
Eine gute Möglichkeit ist sicher eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium. Um das zu finanzieren, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Es gibt 3 Möglichkeiten, die hierfür notwendige Qualifizierung nachzuweisen:
- Abschluss der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote 1,9)
- unter den ersten Drei in einem überregionalen beruflichen Leisteungswettbewerb
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers, in dem erläutert wird, welche Gründe die Aufnahme der Förderung rechtfertigen
Außerdem musst du unter 25 sein.Ausnahmen gibt es nur bei einem abgeleisteten Freiwilligendienst oder bei Elternzeit. Ein berufsbegleitendes Studium, das gefördert werden soll, darf genau so wie alle anderen Weiterbildungen, bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben und du musst weiterhin mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Außerdem muss es auf die bisherige Ausbildung aufbauen. (Beispiel: Eine Kauffrau für Büromanagement wird nicht für ein Medizinstudium gefördert.)
Wenn du als Stipendiatin angenommen wirst, kannst du innerhalb eines Förderzeitraumes von 3 Jahren 6.000 Euro bekommen.
Nähere Infos bekommst du bei der Kammer/zuständigen Stelle die für deine Erstausbildung zuständig war und hier