Egal ob am Ende eines Praktikums, der Ausbildung oder beim Stellenwechsel, bei Arbeitnehmer/innen- oder Arbeitgeber/innenkündigung – jede/r Arbeitnehmer/in hat rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Gibt es triftige Gründe kann auch ein Zwischenzeugnis verlangt werden.
Wenn du dich bewirbst, erwartet dein/e zukünftige/r Arbeitgeber/in, dass du alle bisherigen Ausbildungen, Jobs und Praktika in deinem Lebenslauf auch nachweisen kannst. Es liegt in deiner Verantwortung, dass du alle Zeugnisse vorlegen kannst – also lass dich nicht abwimmeln und bestehe auf dein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Es gibt klare Regeln, was in einem Zeugnis stehen muss, was nicht darin enthalten sein darf, und wie Leistungs- und Verhaltensbeurteiltungen korrekt formuliert werden.