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Kindergeld nach der Schule – alles, was du jetzt wissen musst.

Auch nach der Schule können du oder deine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, auch wenn du über 18 bist. Wir haben dir hier die wichtigsten Infos zusammengestellt.

  • Kindergeld wird maximal bis zu deinem 25. Geburtstag gezahlt
  • Kindergeld bekommst du wenn du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung oder Studium absolvierst oder ein FSJ/FÖJ/anerkanntes Auslandsjahr machst
  • Kindergeld bekommst du auch in den Übergängen bezahlt, wenn du also nicht direkt nach der Schule etwas findest, wird hier bis zu 4 Monate weiterhin Kindergeld gezahlt
  • Auch wenn du unverschuldet länger warten musst auf deinen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommst du weiter Kindergeld. Wichtig ist hier, dass du deine Suche dokumentierst und unter www.familienkasse.de angibst.

Du hast weitere Fragen zur Finanzierung in der Ausbildung, Fördermöglichkeiten, Stipendien oder oder oder? Dann kannst du auch gerne einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, bei dem wir individuell deine Situation besprechen können. Die Beratung ist kostenlos.

Kindergeld auch für Erwachsene?

Auch wenn du schon volljährig bist, hast du zwischen 18 und 25 Jahren noch Anspruch auf Kindergeld. Es müssen dann allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du absolvierst zum 1. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium.
  • Du absolvierst zum 2. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, arbeitest aber weniger als 20 Wochenstunden.
  • Auch in Übergangszeiten (zwischen Schulabschluss und Ausbildung z.B.) gibt es Geld, allerdings nur 4 Monate lang.
  • Du machst ein Praktikum, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
  • Du leistest einen Freiwilligendienst: Bundes-Freiwilligendienst („Bufdi“), freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
  • Du bekommst Arbeitslosengeld bzw. bist arbeitssuchend gemeldet.

Weitere Informationen und Voraussetzungen sowie den Online-Antrag findest du hier.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Mehr Geld für Kinder!

Ab Juli erfolgt die höchste Steigerung der Kindergeldes seit 2010. Das Kindergeld wird ab Juli monatlich um 10 Euro erhöht. Somit werden für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt. Für das dritte Kind 210 Euro.  Ab dem vierten Kind werden jeweils 235 Euro pro Monat gezahlt. Kindergeldberechtigte müssen sich nicht darum kümmern dir Erhöhung zu erhalten. Die Beiträge werden automatisch angepasst ab Juli 2019 und von der Familienkasse ausgezahlt.

Die aktuellen Auszahlungstermine können im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter > Familie und Kinder > Auszahlungstermine abgerufen werden.

Noch mehr Informationen zur Kindergelderhöhung 2019 findet ihr hier:

https://www.finanzen.de/news/18715/kindergelderhoehung-2019-so-viel-mehr-geld-winkt-familien-kuenftig

Einen schönen sonnigen Tag wünscht euch euer MINA-Berufsberatungsteam.

Schule fertig – weiterhin Kindergeld????

Hallo liebe Mina-Leserinnen,business-15721_1280

ihr seid im Sommer mit der Schule fertig, sucht noch einen Ausbildungs- oder Studienplatz und fragt euch gerade, ob ihr (oder eure Eltern) weiterhin Kindergeld bekommt?

Hier einige Infos zum Thema:

  • Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum 18. Geburtstag. Geht ihr danach weiter zur Schule, gibt es auch weiterhin Kindergeld, bis ihr die Schule abgeschlossen habt.
  • Wenn ihr anschließend innerhalb von 4 Monaten eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Soziales  oder Ökologisches Jahr beginnt, gibt es ohne Unterbrechung weiterhin Kindergeld. Das heisst: Über die Sommermonate, in denen ihr überlegt, wie es weitergeht, euch bewerbt und vorstellt, laufen die Kindergeldzahlungen weiter. Fragt hierzu aber bei eurer Familienkasse nach.
  • Solltet ihr während dieser Zeit keine Ausbildungsstelle finden, läuft das Kindergeld weiter, wenn ihr eure Bemühungen nachweisen könnt: Nachweise können unter anderem schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten und Absagen von Ausbildungsbetrieben, aber auch die Registrierung bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine Ausbildungsstelle sein.
  • Während eurer Ausbildung oder eures Studiums gibt es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Hierzu benötigt die Familienkasse die entsprechenden Nachweise, damit der Bezug des Kindergeldes verlängert werden kann.

Die für die Kindergeldbeantragung erforderlichen Unterlagen und Vordrucke werden euch, bzw. euren Eltern rechtzeitig vor dem Ende des Schulbesuchs von der Familienkasse automatisch zugeleitet.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld können im Internet unter www.familienkasse.de abgerufen oder telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 angefordert