ihr seid im Sommer mit der Schule fertig, sucht noch einen Ausbildungs- oder Studienplatz und fragt euch gerade, ob ihr (oder eure Eltern) weiterhin Kindergeld bekommt?
Hier einige Infos zum Thema:
- Grundsätzlich gibt es Kindergeld bis zum 18. Geburtstag. Geht ihr danach weiter zur Schule, gibt es auch weiterhin Kindergeld, bis ihr die Schule abgeschlossen habt.
- Wenn ihr anschließend innerhalb von 4 Monaten eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr beginnt, gibt es ohne Unterbrechung weiterhin Kindergeld. Das heisst: Über die Sommermonate, in denen ihr überlegt, wie es weitergeht, euch bewerbt und vorstellt, laufen die Kindergeldzahlungen weiter. Fragt hierzu aber bei eurer Familienkasse nach.
- Solltet ihr während dieser Zeit keine Ausbildungsstelle finden, läuft das Kindergeld weiter, wenn ihr eure Bemühungen nachweisen könnt: Nachweise können unter anderem schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten und Absagen von Ausbildungsbetrieben, aber auch die Registrierung bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine Ausbildungsstelle sein.
- Während eurer Ausbildung oder eures Studiums gibt es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Hierzu benötigt die Familienkasse die entsprechenden Nachweise, damit der Bezug des Kindergeldes verlängert werden kann.
Die für die Kindergeldbeantragung erforderlichen Unterlagen und Vordrucke werden euch, bzw. euren Eltern rechtzeitig vor dem Ende des Schulbesuchs von der Familienkasse automatisch zugeleitet.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld können im Internet unter www.familienkasse.de abgerufen oder telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 angefordert