Wusstet Ihr, dass es in Deutschland eine Möglichkeit gibt finanzielle Unterstützung bei beruflichen Weiterbildungen zu beantragen?! Hier sind die Bedingungen:
Einen Prämiengutschein für berufliche Weiterbildung – einschliesslich der Kosten eventueller Prüfungen – können Erwerbstätige* erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20000 EUR (bzw. 40000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Auch Mütter und Väter in einer Elternzeit oder Ruheständler*innen mit Nebentätigkeit können einen Gutschein erhalten. Die Höhe des Prämiengutscheins beläuft sich auf maximal 50 % der Weiterbildungskosten und maximal 500,00 EUR. Die Höhe der Gesamtkosten einer Weiterbildung spielt dabei keine Rolle. Außer in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier werden nur Weiterbildungsteilnahmen gefördert, deren Gesamtkosten nicht über 1000,00 EUR liegen. Entscheidend ist aber nicht, in welchem Bundesland die Antragsteller*in wohnt, sondern in welchem Bundesland die Weiterbildung durchgeführt wird. Voraussetzung für die Förderung ist die – vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgende – Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, die dann auch den Prämiengutschein ausgibt.
Diese Beratungssstellen findet Ihr unter http://www.bildungspraemie.info.