Schlagwort-Archive: berufsbegleitende Weiterbildung

Bildungsprämie – finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung nutzen!

Wusstet Ihr, dass es in Deutschland eine Möglichkeit gibt     finanzielle Unterstützung bei beruflichen Weiterbildungen zu beantragen?! Hier sind die Bedingungen:

Einen Prämiengutschein für berufliche Weiterbildung – einschliesslich der Kosten eventueller Prüfungen – können Erwerbstätige* erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20000 EUR (bzw. 40000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Auch Mütter und Väter in einer Elternzeit oder Ruheständler*innen mit Nebentätigkeit können einen Gutschein erhalten. Die Höhe des Prämiengutscheins beläuft sich auf maximal 50 % der Weiterbildungskosten und maximal 500,00 EUR. Die Höhe der Gesamtkosten einer Weiterbildung spielt dabei keine Rolle. Außer in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier werden nur Weiterbildungsteilnahmen gefördert, deren Gesamtkosten nicht über 1000,00 EUR liegen. Entscheidend ist aber nicht, in welchem Bundesland die Antragsteller*in wohnt, sondern in welchem Bundesland die Weiterbildung durchgeführt wird. Voraussetzung für die Förderung ist die – vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgende – Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, die dann auch den Prämiengutschein ausgibt.

Diese Beratungssstellen findet Ihr unter http://www.bildungspraemie.info.

Weiterbildungsstipendium

executive-461653_1280Du hast eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen, denkst aber, du könntest dich noch weiter qualifizieren? Vielleicht Meisterin, Technikerin, Fachwirtin oder sogar ein Studium? Nur – wie sollst du das finanzieren?

Eine gute Möglichkeit ist sicher eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium. Um das zu finanzieren, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Es gibt  3 Möglichkeiten, die hierfür notwendige Qualifizierung nachzuweisen:

  1. Abschluss der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote 1,9)
  2. unter den ersten Drei in einem überregionalen beruflichen Leisteungswettbewerb
  3. begründeter Vorschlag des Arbeitgebers, in dem erläutert wird, welche Gründe die Aufnahme der Förderung rechtfertigen

Außerdem musst du unter 25 sein.Ausnahmen gibt es nur bei einem abgeleisteten Freiwilligendienst oder bei Elternzeit.  Ein berufsbegleitendes Studium, das gefördert werden soll, darf genau so wie alle anderen Weiterbildungen, bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben und du musst weiterhin mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Außerdem muss es auf die bisherige Ausbildung aufbauen. (Beispiel: Eine Kauffrau für Büromanagement wird nicht für ein Medizinstudium gefördert.)

Wenn du als Stipendiatin angenommen wirst, kannst du innerhalb eines Förderzeitraumes von 3 Jahren 6.000 Euro bekommen.

Nähere Infos bekommst du bei der Kammer/zuständigen Stelle die für deine Erstausbildung zuständig war und hier