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Kindergeld nach der Schule – alles, was du jetzt wissen musst.

Auch nach der Schule können du oder deine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, auch wenn du über 18 bist. Wir haben dir hier die wichtigsten Infos zusammengestellt.

  • Kindergeld wird maximal bis zu deinem 25. Geburtstag gezahlt
  • Kindergeld bekommst du wenn du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung oder Studium absolvierst oder ein FSJ/FÖJ/anerkanntes Auslandsjahr machst
  • Kindergeld bekommst du auch in den Übergängen bezahlt, wenn du also nicht direkt nach der Schule etwas findest, wird hier bis zu 4 Monate weiterhin Kindergeld gezahlt
  • Auch wenn du unverschuldet länger warten musst auf deinen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommst du weiter Kindergeld. Wichtig ist hier, dass du deine Suche dokumentierst und unter www.familienkasse.de angibst.

Du hast weitere Fragen zur Finanzierung in der Ausbildung, Fördermöglichkeiten, Stipendien oder oder oder? Dann kannst du auch gerne einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, bei dem wir individuell deine Situation besprechen können. Die Beratung ist kostenlos.

Kindergeld auch für Erwachsene?

Auch wenn du schon volljährig bist, hast du zwischen 18 und 25 Jahren noch Anspruch auf Kindergeld. Es müssen dann allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du absolvierst zum 1. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium.
  • Du absolvierst zum 2. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, arbeitest aber weniger als 20 Wochenstunden.
  • Auch in Übergangszeiten (zwischen Schulabschluss und Ausbildung z.B.) gibt es Geld, allerdings nur 4 Monate lang.
  • Du machst ein Praktikum, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
  • Du leistest einen Freiwilligendienst: Bundes-Freiwilligendienst („Bufdi“), freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
  • Du bekommst Arbeitslosengeld bzw. bist arbeitssuchend gemeldet.

Weitere Informationen und Voraussetzungen sowie den Online-Antrag findest du hier.