Auch wenn du schon volljährig bist, hast du zwischen 18 und 25 Jahren noch Anspruch auf Kindergeld. Es müssen dann allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du absolvierst zum 1. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium.
- Du absolvierst zum 2. Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, arbeitest aber weniger als 20 Wochenstunden.
- Auch in Übergangszeiten (zwischen Schulabschluss und Ausbildung z.B.) gibt es Geld, allerdings nur 4 Monate lang.
- Du machst ein Praktikum, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
- Du leistest einen Freiwilligendienst: Bundes-Freiwilligendienst („Bufdi“), freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
- Du bekommst Arbeitslosengeld bzw. bist arbeitssuchend gemeldet.
- …
Weitere Informationen und Voraussetzungen sowie den Online-Antrag findest du hier.