Liebe MINA- Leserinnen,
des öfteren stellen wir euch auf unserem Blog Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während der Ausbildung oder des Studiums vor.
Einige Stipendien und BAföG kennt ihr jetzt schon. Deswegen ist heute mal die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dran. Hier ein paar Antworten auf Fragen, die ihr euch sicher stellt:
Wer kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?
-> Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung,
Teilnehmer_innen einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, deren Einkommen nicht reicht, um z.B. die Miete zu zahlen. Also wenn ihr während eurer Ausbildung nicht zuhause wohnen könnt und einen eigenen Haushalt führt. Jedoch muss es sich um eure erste Ausbildung handeln und eine anerkannte Ausbildung sein.
Muss ich das Geld irgendwann mal zurückzahlen?
-> Nein. Anders als bei BAföG wird keine Rückzahlung verlangt.
Wie viel Geld bekomme ich monatlich?
-> Die Argentur für Arbeit ermittelt , in welcher Höhe BAB gezahlt wird. Bei Auszubildenden wird das Einkommen der Eltern mit angerechnet. Wie viel ihr bekommen würdet, könnt ihr hier ausrechnen lassen.
Weitere Links und Infos dazu gibt’s auf projektberuf.de.