BAB – finanzielle Förderung in der Berufsausbildung

Liebe Leserinnen,

heute hat das neue Schuljahr in Hessen begonnen. Solltet ihr noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein und keinen in eurer Nähe finden, überlegt doch mal, ob ihr nicht für die Ausbildungszeit woanders wohnen wollt.
Dazu fehlt euch das Geld?
Dafür kann es eine Beihilfe von der Agentur für Arbeit geben!

Das bmas (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
Um eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.  Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners. Der Höchstbedarf für den Lebensunterhalt beträgt 572 Euro.
Mehr dazu hier.

Und bei Fragen sind auch wir immer für euch da!
Habt einen guten Start, bis denne euer Mina-Team

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